Legionellen Befund in der Trinkwasserinstallation?
Das Gesundheitsamt hat zur direkten Gefahrenabwehr ein Duschverbot ausgesprochen?
In dieser Situation ist eine sofortige Maßnahme zu ergreifen, damit die Verbraucher sich durch bakteriendichte Filter schützen können und der UsI (Unternehmers und des sonstigen Inhabers einer Wasserversorgungsanlage) seiner Sorgfaltspflicht nachkommt.
Da das Erstellen einer Gefährdungsanalyse TrinkwV § 16 Abs. 7, bzw. die Sanierungsmaßnahme einige Zeit beansprucht, können sie als Soforthilfe und Gefahrenabwehr jede einzelne Entnahmestelle schützen.
Für jeden individuellen Einsatzbereich erhalten Sie von uns die optimalen endständigen Filter der Serie AquaPaladin® mit der Ultrafiltrations-Membrantechnik.
Ausführliche Unterlagen können Sie über unser Anfrageformular abrufen.
Fachhandel Wassertechnik
Odenwaldstraße 36
69469 Weinheim / Rittenweier
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